26.12.2005

 

Silvester - alle Jahre wieder kommt die Feuerwehr...

Autor: Lars Thiede

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Die ersten Böller werden bereits verkauft und bereiten der Feuerwehr Sorge. Feuerwerkskörper enthalten explosive Stoffe, die zu Verletzungen, Verbrennungen und Wohnungsbränden führen können. Hauptursache ist leider der leichtsinnige Umgang mit offenem Feuer und Silvesterfeuerwerk.
Leider ist es in der Vergangenheit an Silvester immer wieder zu zum Teil schweren Unfällen beim Umgang mit Feuerwerkskörpern gekommen. Die Feuerwehr und die Ordnungsabteilung der Gemeinde Seevetal weist daher zur Jahreswende noch einmal auf einige gesetzliche Bestimmungen hin:
Zu den bevorzugten pyrotechnischen Gegenständen zählen Feuerwerksspielwaren der Klasse I sowie Kleinfeuerwerk der Klasse II (Kanonenschläge, Chinaböller, Knallfrösche, Heuler usw.). Kleinfeuerwerk darf nur in der Zeit vom 29.12. bis zum 31.12.2005 zum Verkauf angeboten werden. Der Verkauf von Gegenstände dieser Art an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Ebenso dürfen sie von Erwachsenen nicht an Jugendliche weitergegeben werden.
Ein unsachgemäßer Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen kann zu Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, fahrlässiger Brandstiftung und Transportgefährdung führen, welches nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches geahndet werden kann.
Eltern sind aufgefordert, ihre Kinder über die von Feuerwerkskörpern ausgehenden Gefahren aufzuklären und in verstärktem Maße von ihrer Aufsichtspflicht Gebrauch zu machen.
Aus Sicherheitsgründen sollte beim Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II (Kleinfeuerwerk) im Bereich der Gemeinde Seevetal auch am 31.12.2004 und am 01.01.2005 ein Mindestabstand von 200 Metern zu stroh- und reetgedeckten Häusern eingehalten werden.

Beherzigen insbesondere bitte folgende Ratschläge:
 
  • Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“. Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nur unter Aufsicht damit hantieren.
  • Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
  • Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielen Sie niemals auf Menschen.
  • Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
  • Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her. Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
  • Halten Sie die örtlich vorgeschriebenen Abstände zu Reetdachhäusern ein. Schließen Sie Fenster und Türen während des Feuerwerks sorgfältig.
  • Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.


Wenn diese Hinweise beherzigt werden, steht einem schönen Jahreswechsel nichts entgegen.