Die ersten Böller werden bereits
verkauft und bereiten der Feuerwehr Sorge.
Feuerwerkskörper enthalten explosive Stoffe, die
zu Verletzungen, Verbrennungen und Wohnungsbränden
führen können. Hauptursache ist leider der
leichtsinnige Umgang mit offenem Feuer und
Silvesterfeuerwerk.
Leider ist es in der Vergangenheit an Silvester
immer wieder zu zum Teil schweren Unfällen beim
Umgang mit Feuerwerkskörpern gekommen. Die
Feuerwehr und die Ordnungsabteilung der Gemeinde
Seevetal weist daher zur Jahreswende noch einmal
auf einige gesetzliche Bestimmungen hin:
Zu den bevorzugten pyrotechnischen Gegenständen
zählen Feuerwerksspielwaren der Klasse I sowie
Kleinfeuerwerk der Klasse II (Kanonenschläge,
Chinaböller, Knallfrösche, Heuler usw.).
Kleinfeuerwerk darf nur in der Zeit vom 29.12. bis
zum 31.12.2005 zum Verkauf angeboten werden. Der
Verkauf von Gegenstände dieser Art an Jugendliche
unter 18 Jahren ist verboten. Ebenso dürfen sie
von Erwachsenen nicht an Jugendliche weitergegeben
werden.
Ein unsachgemäßer Umgang mit pyrotechnischen
Gegenständen kann zu Körperverletzungen,
Sachbeschädigungen, fahrlässiger Brandstiftung und
Transportgefährdung führen, welches nach den
Bestimmungen des Strafgesetzbuches geahndet werden
kann.
Eltern sind aufgefordert, ihre Kinder über die von
Feuerwerkskörpern ausgehenden Gefahren aufzuklären
und in verstärktem Maße von ihrer Aufsichtspflicht
Gebrauch zu machen.
Aus Sicherheitsgründen sollte beim Abbrennen von
pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II
(Kleinfeuerwerk) im Bereich der Gemeinde Seevetal
auch am 31.12.2004 und am 01.01.2005 ein
Mindestabstand von 200 Metern zu stroh- und
reetgedeckten Häusern eingehalten werden.
Beherzigen insbesondere bitte folgende Ratschläge:
- Feuerwerkskörper und Raketen sind
„Sprengstoff“. Lassen Sie Jugendliche unter 18
Jahren nur unter Aufsicht damit hantieren.
- Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise
der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine
Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen
verboten.
- Nehmen Sie nach dem Anzünden einen
ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie
Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings
weg – und zielen Sie niemals auf Menschen.
- Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper
(Blindgänger) niemals noch einmal.
- Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper
selbst her. Bewahren Sie Feuerwerkskörper so
auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist.
Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in
Jacken- oder Hosentaschen.
- Halten Sie die örtlich vorgeschriebenen
Abstände zu Reetdachhäusern ein. Schließen Sie
Fenster und Türen während des Feuerwerks
sorgfältig.
- Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall
sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung
bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Wenn diese Hinweise beherzigt werden, steht einem
schönen Jahreswechsel nichts entgegen.
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